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Eine aktuelle Anmerkung zu "Gastfliegern" (04.05.2020 - letztes Update 17.05.2020)

Seit durchaus geraumer Zeit müssen wir leider feststellen, daß die Mitgliederzahlen des FSC FRANKEN e.V. und die "Gastfliegerzahlen" in keinem angemessenen Verhältnis mehr stehen und die "Regeln" am Rothenberg von "Gastfliegern" (Gleitschirm- wie Modellflieger!) teilw. auch "sehr großzügig ausgelegt" werden. Nun war und ist der FSC als Verein, wie auch als Geländehalter zwar "großzügig", dennoch sind die aktuellen Verhältnisse so kein Zustand!

Luftrechtliche Regelungen müssen eingehalten werden (nicht zuletzt aus Sicherheitsgründen) und ein Verein ist ganz grundsätzlich kein praktischer "Dienstleistungsbetrieb" - insbesondere nicht für Nichtvereinsmitglieder! Unsere Beiträge sind zudem derart niedrig, daß es uns unverständlich ist, wenn man als "Gastflieger" letztlich dauerhaft zwar Nutznieser der Geländezulassung und des Geländes ist oder sein möchte, einen angemessenen eigenen "Beitrag" (und sei er noch so gering) aber offenbar unter allen Umständen dauerhaft "vermeidet" oder ggf. sogar aus dem Verein austritt, weil man "eh nicht am Rothenberg fliegt", dann aber nach möglichst eigenem Ermessen und ohne jegliche "Beteiligung" doch dort fliegen will. Im Extremfall scheren sich Manche dabei zudem eben nicht einmal um das "Hausrecht" des Geländehalters sowie das Luftrecht.

Der FSC FRANKEN e.V. ist seit 1990 letztlich Garant, daß am Rothenberg geflogen werden kann. Dabei sind auch immer wieder Aufwand und Kosten entstanden (teilweise durchaus beträchtlich). Wenn der Verein zudem zum grundsätzlichen Nutzen Aller bspw. Windenbetrieb anbieten und gewährleisten möchte, fallen auch dafür Kosten an, die nicht nur auf die einzelnen Windenflüge umgelegt werden können, sondern sich nur über Verein "rechnen".

Der FSC ist daher nicht weiter willens dauerhaft Kosten und Arbeit für Leute zu tragen, die dies letztlich nicht nur nutzen, sondern dauerhaft ausnutzen und im Extremfall sogar das Fliegen am Rothenberg insgesamt gefährden!

 

 

Folgende Hinweise: 

- Auch für Gastflieger gelten zwingend Luftrecht und die FlugBO!

- Gastflieger (Modellflug und Gleitschirm!) können das Gelände nach § 3a (6) und § 3b (5) nicht beliebig frei nutzen! Es gelten weitere Regelungen:

Hier die aktuell gültigen Gastflieger-Regelungen: Gleitschirmflieger - Modellflieger.

- Wer die FlugBO nicht kennt oder nicht anerkennt und/oder von wem sprichwörtlich niemand auch nur etwas weiß, weil er sich zu informieren und ggf. zu fragen "vergessen" hat oder gar regelmäßig vergißt, spätestens der ist kein "Gastflieger", sondern Schwarzflieger und gefährdet zudem ggf. grob fahrlässig die Sicherheit beim Mischbetrieb! Gleiches gilt für diejenigen, die meinen, Regeln seien nur für Andere da. (Überlegt mal, was passiert, falls mal was passiert, insbesondere ggf. bei Personenschaden! Der Staatsanwalt wird die FlugBO dann seeeehr genau lesen.)

- Der "Nachweis der Flugberechtigung" (und damit auch die ordentliche Registrierung) kann für den aktuellen Tag leicht über Vorlage der Autoresponderantwort am eigenen Handy geschehen. (Kann mit Email-Betreff TEST gerne unverbindlich getestet werden.) Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht funktioniert (Bsp. Batterie leer), dann haben wir Verständnis und werden wir das gerne akzeptieren, aber später im digitalen Flugbuch verifizieren. (Und ja: die Luftaufsicht darf nach § 29 LuftVG dazu durchaus Lizenzen und Berechtigungen und damit natürlich auch die Identität zum späteren Nachvollziehen überprüfen.)

- Oft wiederholtes bzw. dauerhaftes "Gastfliegen" wird hiermit als klar unerwünscht gekennzeichnet und künftig so nicht mehr toleriert. Die diesbzgl. Grenzen der Gastfreundschaft beim Gleitschirmfliegen zum, hm, Schmar ... (!?), sind bereits klar formuliert. (Damit kommen auch Vereinsmitglieder, die nicht nein sagen können, in keine Verlegenheit mehr.)

- Bevorzugt möge sich jeder selbst überlegen, ob das eigene Verhalten "noch OK" ist. Ggf. muß man aber damit rechnen, künftig darauf angesprochen zu werden und nimmt entsprechende Konsequenzen des eigenen Handelns in Kauf.

- Für Schwarzflieger gilt FlugBO § 3 (4): Der Geländehalter erhebt von Schwarzfliegern grundsätzlich eine Vertragsstrafe/Bearbeitungsgebühr/erhöhte Gastgebühr von € 50.-! Wird jemand dreimal erwischt, kommt es zur Strafanzeige. Unabhängig davon muß damit auch bei Verweigerung der Vertragsstrafe/Bearbeitungsgebühr/erhöhten Gastgebühr gerechnet werden. (s.a. genaue Regelung Gleitschim)

- Wir bitten für diese Maßnahmen um Verständnis. Event. entstehende Peinlichkeiten gefallen auch uns nicht, sind aber eben offenbar unvermeidlich und ggf. dann auch selbstverschuldet.

- Bei geplanter oder sich ergebender öfterer Nutzung des Fluggeländes appellieren wir dazu, eine Mitgliedschaft beim FSC bzw. der etwas speziell organisierten (und auch finanziell eigenständigen) Modellfliegergruppe wohlwollend in Erwägung zu ziehen.

Ansonsten verweisen wir auf die aktuellen unterschiedlichen legalen und teilweise weiterhin kostenlosen Gleitschirm-Gastflug-Möglichkeiten sowie die aktuell ohnehin kostenlose Modellflieger-Gastregelung. Grund zum Meckern gibt es damit nicht wirklich! Wem auch das zu viel ist, der darf sich gerne ein eigenes Gelände suchen und ggf. zulassen oder ersatzweise im Berggasthof eben nur ein Bier trinken und uns ZUSEHEN!

- Einzelne oder tatsächlich "seltene" Gastflüge unter Einhaltung der FlugBO (!) bleiben dennoch auch weiterhin kostenlos und "echte Gastflieger" sind uns willkommen!

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xy S